Der Zins ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Finanzinstrument (z.B. Geld) oder Sachgut (z.B. eine Wohnung), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B. ein Darlehens- oder Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Der Zins wird aus Kapitalnehmersicht als Schuldzins bezeichnet.
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