Es gibt viele verschiedene Wertschriften (Wertpapiere). Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Wertschriften Aktien und Obligationen. Der Handel von Wertschriften kann aus Sicht des Käufers (Kapitalgeber) oder aus Sicht des Verkäufers (Kapitalnehmer) betrachtet werden.
Sicht des Käufers (Kapitalgeber)
Sicht des Verkäufers (Kapitalnehmer)
«Adresse» einer Obligation: Die Angaben über eine Obligation erfolgen spezifisch und sind wie eine «Adresse» zu lesen – Beispiel: Obligation «CHF 10'000.– 5% CH Eidg. 2000–2009»; dies bedeutet, dass es sich um eine Bundesobligation handelt, die einen Zinssatz von 5% sowie eine Laufzeit von 10 Jahren hat.
Die weiteren Ausführungen erfolgen aus Sicht des Käufers von Aktien oder Obligationen. Diese werden als Wertschriften im Konto «1060 Wertschriftenbestand kf.» (falls als Liquiditätsreserve gehalten) oder im Konto «1400 Wertpapiere lf.» (falls als Kapitalanlage gehalten) erfasst.
1. Rendite: Mit der Renditeformel kann die Rendite (der in Prozent ausgedrückte jährliche Ertrag einer Kapitalanlage) berechnet werden. Die Formel entspricht der nach p aufgelösten Jahreszinsformel – vgl. Thema «Zinsen und Verrechnungssteuer (VST)» – Renditeformel:
Rendite = (Jahresertrag* x 100) : Eingesetztes Kapital**
** bei Aktien: Dividende + Kursgewinn – Kursverlust – Spesen
** bei Wertschriften: Kaufpreis
2. Risiko: Das Risiko ist der «Spiegel der Rendite»: Bei jeder Kapitalanlage besteht das Risiko, dass der Kapitalnehmer nicht in der Lage ist, das Kapital zurückzuzahlen – daher muss bei einer Kapitalanlage stets auch gefragt werden «Wie sicher ist das investierte Kapital (Geld)?». Es gilt: Je höher die erzielbare Rendite, desto höher ist das Risiko!
3. Liquidität: Die Liquidität gibt Auskunft darüber, wie schnell das investierte Kapital liquidierbar ist, d.h. wie schnell kann die Kapitalanlage wieder in Geld gewandelt werden?
Der Wertschriftenverkehr wird stets via eine Bank, d.h. via ein Bankkonto, abgewickelt. Nachfolgend werden die Käufe und Verkäufe von Wertschriften stets mit dem Abrechungsbetrag der Bank erfasst, d.h. Spesen* und Marchzinse werden nicht als Aufwand oder Ertrag erfasst, sondern aktiviert (beim Kauf) oder deaktiviert (beim Verkauf). Es wäre auch möglich, Spesen und Marchzinse gesondert als Wertschriftenerfolg (Aufwand oder Ertrag) zu erfassen.
* Beispiele für Spesen: Courtage (Kommission für die Bank), eidgenössische Umsatzabgabe, Börsengebühr
Kauf einer Wertschrift: Der Kauf einer Wertschrift wird zum Abrechnungsbetrag der Bank aktiviert, d.h. als Zunahme des Vermögens im Konto «Wertschriftenbestand kf.» oder im Konto «Wertpapiere lf.» erfasst. Der Abrechnungsbetrag setzt sich aus dem Kurswert der Wertschrift abzüglich Marchzinsen (bei Obligationen) und zuzüglich Spesen zusammen.
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Beispiel
Ein Unternehmen kauft als Liquiditätsreserve 10 Aktien zum Kurs von CHF 3'000.– je Aktie. Die Spesen für diesen Kauf belaufen sich auf CHF 267.–. Der Abrechnungsbetrag der Bank beträgt CHF 30'267.–.
Lösung
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Verkauf einer Wertschrift: Der Verkauf einer Wertschrift wird zum Abrechnungsbetrag der Bank deaktiviert, d.h. als Abnahme des Vermögens im Konto «Wertschriftenbestand kf.» oder im Konto «Wertpapiere lf.» erfasst. Der Abrechnungsbetrag setzt sich aus dem Kurswert der Wertschrift zuzüglich Marchzinsen (bei Obligationen) und abzüglich Spesen zusammen.
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Beispiel
Ein Unternehmen verkauft eine bis anhin als Liquiditätsreserve gehaltene Obligation (Nennwert: CHF 10'000.–) zum Kurs von 102% (CHF 10'200.–). Der aufgelaufene Marchzins dieser Obligation beträgt CHF 125.– und die Spesen für den Verkauf belaufen sich auf CHF 71.–. Der Abrechnungsbetrag der Bank beträgt CHF 10'254.–.
Lösung
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Zins- und Dividenenerträge: Der Zinsertrag einer Obligation oder der Dividendenertrag eine Aktie wird vom Prinzip her analog einem Zinsertrag bei einem Post- oder Bankkonto erfasst – vgl. Thema «Zinsen und Verrechnungssteuer (VST)», d.h. der Nettozinsertrag und die Verrechnungssteuer (VST) von 35% sind getrennt zu erfassen. An Stelle des Kontos «Zinsertrag» wird jedoch das Konto «Wertschriftenertrag» verwendet.
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Beispiel
Gemäss Bankbeleg wird im Zusammenhang mit einer Obligation ein Bruttozinsertrag von CHF 500.– sowie eine Verrechnungssteuer von CHF 175.– (35%) ausgewiesen.
Lösung
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Depotgebühren: Für die Verwaltung der Wertschriften verlangt die Bank Gebühren – analog zu den Spesen bei der Führung eines Bankkontos – vgl. Thema «Zinsen und Verrechnungssteuer (VST)». Diese Gebühren werden als «Depotgebühren» bezeichnet – Grund: Früher wurden die Wertschriften physisch gehandelt und in einem Depot gelagert. Heute werden die Wertschriften meist «virtuell» (online) gehandelt und in einem virtuellen Depot verwaltet. Die Depotgebühren werden im Konto «Wertschriftenaufwand» erfasst.
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Beispiel
Gemäss Bankbeleg werden für das Wertschriftendepot Gebühren von CHF 27.50 belastet.
Lösung
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Bestandeskorrektur: Beim Rechnungsabschluss ist gemäss Wertschrifteninventur eine Bestandeskorrektur notwendig – Grund: Wertschriften werden gemäss den OR-Bewertungsvorschriften (vgl. Thema «Bewertung») bewertet. Obligationen sind inklusive Marchzinsen zu bewerten. Diese Bewertung ergibt den Bilanzwert(-kurs) der Wertschriften und damit den korrekten Schlussbestand im Konto «Wertschriftenbestand». Aufgrund des aktuellen Saldos (vor Bestandeskorrektur) ist daher meist eine Bestandeskorrektur notwendig:
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Beispiel
Gemäss dem Konto «Wertschriftenbestand kf.» ist der aktuelle Saldo am Jahresende CHF 30'510.–. Gemäss Wertschrifteninventur und Bewertung zu den OR-Bewertungsvorschriften ist der Bilanzwert der Wertschriften CHF 23'000.– und die notwendige Bestandeskorrektur vorzunehmen.
Lösung
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