Die Erfolgsrechnung (GuV) muss alle Aufwände zeigen, die ihre Ursache im aktuellen Geschäftsjahr haben. Aufgrund dieser Tatsache befasst sich das Thema «Rückstellungen» spätestens beim Rechnungsabschluss (meist per 31.12.JJJJ) mit folgenden (Geschäfts-)Risiken:
Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen wird nachfolgend erläutert.
Die Bildung einer Rückstellung ist verwandt mit einer passiven Rechnungsabgrenzung (vgl. Fall 3 im Thema «Aktive und Passive Rechnungabgrenzung») und vergrössert den Aufwand. Im Gegensatz zu einer passiven Rechnungsabgrenzung ist eine Rückstellung aber eine mögliche künftige Verpflichtung (Es ist unsicher, ob sich das Risiko auch wirklich «realisiert».) sowie unsicher bezüglich Fälligkeit (Zu welchem Zeitpunkt «realisiert» sich das Risiko?) und Betragshöhe.
Die Bildung einer kurzfristigen Rückstellung (d.h. einer Rückstellung bis 12 Monate) erfolgt via das Passivkonto «Rückstellungen (kf).». Die Bildung einer langfristigen Rückstellung (d.h. einer Rückstellung für über 12 Monate) erfolgt via das Passivkonto «Rückstellungen lf.». Die Bildung erfolgt, wenn ein Risiko bekannt ist oder spätestens beim Rechnungsabschluss wie folgt:
Garantierisiken
Prozessrisiken
Währungsrisiken
Die Bildung einer Rückstellung führt wie eine Abschreibung (vgl. Thema «Abschreibungen») zur Reservierung von liquiden Mitteln für die entsprechenden Risiken - Grund: Durch die aufwandswirksame Rückstellung verkleinert sich der Gewinn, wodurch die maximal mögliche Gewinnauszahlung und damit der Abfluss von liquiden Mitteln verringert wird. Dadurch bleiben liquide Mittel für das Risiko reserviert.
Die Auflösung einer Rückstellung verkleinert den Aufwand und erfolgt in folgenden Fällen:
bei Fälligkeit der Leistung wie folgt:
wenn Rückstellung nicht mehr notwendig ist wie folgt:
oder
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