Login

/ Registrieren

  Registrieren

/ Login

AGB gelesen
linda

Mehrwertsteuer (MWST)

Einleitung

Die Mehrwertsteuer (MWST) belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. Sie ist eine indirekte Bundessteuer und neben der direkten Bundessteuer die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Die MWST wird auf der Wertschöpfung (dem Mehrwert) in jeder Stufe der Leistungserstellung (z.B. in jeder Stufe einer Handelskette) erhoben.

Steuerpflichtige Personen: alle, die unternehmerisch tätig sind – mit Ausnahmen wie z.B. die Steuerbefreiung bei einer jährlich steuerbaren Leistungen unter CHF 100 000.–.

Steuerobjekte: Alle gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Anmerkung: Eigenverbrauch stellt im Vergleich zu früher keinen Steuertatbestand mehr dar, dafür ist eine abgezogene Vorsteuer entsprechend zu korrigieren):

  • Inlandleistungen (Lieferungen von Gegenständen und Dientsleistungen)
  • Importe (von Gegenständen und Dienstleistungen)

Gewisse Umsätze sind von der Steuerpflicht ausgenommen (z.B. Gesundheits-, Bildungs- oder Kulturwesen). In diesen Fall ist kein Vorsteuerabzug möglich. Gewisse Umsätze sind von der Steuerpflicht befreit (z.B. Exporte). In diesem Fall ist ein Vorsteuerabzug möglich.

 

MWST-Sätze und allgemeine Informationen

Auf Belegen kann der Endverbraucher (Konsument) von Gegenständen und Dienstleistungen folgende MWST-Sätze antreffen:

Normalsatz von 7,7% > gilt immer dann, wenn nicht ausdrücklich ein anderer Satz oder der Nullsatz vorgesehen ist.

Reduzierter Satz von 2,5% >  gilt für bestimmte Güter des Grundbedarfs (z.B. Ess- und Trinkwaren ohne Alkohol)

Sondersatz von 3,7% >  gilt für Beherbergungsleistungen (z.B. für die Hotellerie)

Neben diesen MWST-Sätzen treffen Unternehmen (steuerpflichtige Personen), welche die MWST nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, einen oder mehrere Saldosteuersätze (vgl. später unter dem Titel «MWST-Abrechnung mit Saldomethode»). Merkpunkte:

  • Ein- oder Verkauf mobile Sachanlagen: Die MWST ist zu berücksichtigen
  • Löhne, Versicherungen, Zinsen und meist auch Mieten: werden ohne MWST erfasst
  • Aktive und passive Rechnungsabgrenzung (vgl. Thema «Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung»): erfolgt ohne MWST
  • MWST und Debitorenverluste: vgl. später unter dem Titel «MWST-Abrechnung mit Nettomethode»

Abrechnungsarten: Unternehmen (steuerpflichtige Personen) entscheiden sich für eine der folgenden beiden MWST-Abrechnungsarten:

  • nach vereinbartem Entgelt: Hier erfolgt die Erfassung der MWST (Vorsteuer oder Umsatzsteuer) gemäss dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Diese Abrechnungsart ist grundsätzlich Standard.
  • nach vereinnahmtem Entgelt: Hier erfolgt die Erfassung der MWST (Vorsteuer oder Umsatzsteuer) gemäss dem Zeitpunkt der Zahlung. Diese Abrechnungsart erfordert ein Gesuch an Eidgenössische Steuerverwaltung.

Abrechnungsmethoden: Unternehmen (steuerpflichtige Personen) können die MWST nach verschiedenen Methoden abgerechnet:

  • Effektive Methode - Nettomethode oder Bruttomethode: In Schulzwecken steht aus methodisch-didaktischen Gründen das Erlernen der Nettomethode im Vordergrung (vgl. Ausführungen unter nächstem Titel)
  • Saldomethode (Saldosteuersatzmethode): vgl. später unter dem Titel «MWST-Abrechnung mit Saldomethode»
  • Pauschalmethode: für Gemeinwesen

Unter den folgenden beiden  nächsten Titel werden die Nettomethode (effektive Methode) und die Saldomethode näher erläutert.

 

MWST-Abrechnung mit Nettomethode

Bei der Abrechnung mit der Nettomethode wird die MWST beim Einkauf beziehungsweise beim Verkauf erfasst. Dabei ergeben sich stets zwei Buchungen:

1. Nettobuchung: erfasst den Geschäftsfall wie ohne MWST

2. MWST-Buchung: erfasst die MWST; dabei ist zu unterscheiden zwischen

  • Einkauf > führt zu MWST-Guthaben (Vorsteuer)
  • Verkauf > führt zu MWST-Schuld (Umsatzsteuer)

***

Geschäftsfall-Beispiel für Einkauf

Ein Unternehmen kauft Handelswaren für CHF 1'077.– inkl. 7,7% MWST auf Kredit.

Lösung

1. Nettobuchung

  • Soll: Warenaufwand
  • Haben: Kreditoren (VLL)
  • Betrag: 1'000

2. MWST-Buchung (für Vorsteuerguthaben)

  • Soll: Debitor MWST (Vorsteuer)
  • Haben: Kreditoren (VLL)
  • Betrag: 77

***

Geschäftsfall-Beispiel für Verkauf

Ein Unternehmen verkauft Handelswaren für CHF 1'615.50 inkl. 7,7% MWST auf Kredit.

Lösung

1. Nettobuchung

  • Soll: Debitoren (FLL)
  • Haben: Warenertrag
  • Betrag: 1'500

2. MWST-Buchung (für Umsatzsteuerschuld)

  • Soll: Debitoren (FLL)
  • Haben: Kreditor MWST (Umsatzsteuer)
  • Betrag: 115.50

***

Nettomethode - Abrechnung mit der Eidg. Steuerverwaltung: Bei der Nettomethode erfolgt die Abrechnung mit der Steuerbehörde quartalsweise (vierteljährlich) und nach folgendem Prinzip:

 MWST-Abrechnung mit Nettomethode: 

Umsatzsteuerschuld gemäss Saldo «Kreditor MWST»

Vorsteuerguthaben gemäss Saldo «Debitor MWST»*

= MWST-Schuld

* Hier wird unterschieden zwischen:

Konto Nr. 1170 «Debitor MWST (Vorsteuer) auf Materialaufwand und Dienstleistungen»: Unter «Dienstleistungen» gehört auch der Handel, d.h. beim Kauf von Handelswaren (Warenaufwand) wird dieses Konto verwendet.

Konto Nr. 1171 «Debitor MWST (Vorsteuer) auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand»

Konditionen (Rabatt, Skonto usw.): Konditionen werden vom Prinzip her gleich erfasst wie ohne MWST (vgl. Thema «Konditionen: Rabatt, Skonto usw.»), d.h. die Erfassung erfolgt grundsätzlich via Umkehrbuchung (Rückbuchung).

***

Geschäftsfall-Beispiel für Rabatt

Ein Unternehmen hat Handelswaren für CHF 2'154.– inkl. 7,7% MWST eingekauft und die Lieferantenrechnung wie folgt erfasst:

1. Nettobuchung > Soll: Warenaufwand, Haben: Kreditoren (VLL), Betrag: 2'000

2. MWST-Buchung (für Vorsteuerguthaben) > Soll: Debitor MWST (Vorsteuer), Haben: Kreditoren (VLL), Betrag: 154

Nun gewährt der Lieferant einen nachträglichen Rabatt von 25%

Lösung

1. Nettobuchung (Umkehrbuchung der obigen Nettobuchung der Rechnung)

  • Soll: Kreditoren (VLL)
  • Haben: Warenaufwand
  • Betrag: 500 (25% von 2'000 – vgl. obige Nettobuchung)

2. MWST-Buchung (Umkehrbuchung der obigen MWST-Buchung für das Vorsteuerguthaben)

  • Soll: Kreditoren (VLL)
  • Haben: Debitor MWST (Vorsteuer)
  • Betrag: 38.50 (25% von 154 – vgl. obige MWST-Buchung)

 

MWST-Abrechnung mit Bruttomethode

An Stelle der Nettomethode kann die MWST auch mit der Bruttomethode abgerechnet werden. Dabei wird während dem Quartal jeder Geschäftsfall mit nur einer Buchung erfasst:

Bruttobuchung: erfasst den Geschäftsfall inkl. MWST

Separate Konten für jeden MWST-Satz: Aufgrund der Bruttoerfassung ist es notwendig, für jeden MWST-Satz ein eigenes Konto zu führen. Nur so ist möglich, am Quartalsende die MWST zu ermitteln (vgl. später unter «Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung»), d.h. für Handelswareneinkäufe stehen beispielsweise folgende Konten zur Verfügung:

  • Warenaufwand 0%
  • Warenaufwand 2,5%
  • Warenertrag 7,7%

***

Geschäftsfall-Beispiel

Ein Unternehmen kauft Handelswaren für CHF 1'077.– inkl. 7,7% MWST auf Kredit.

Lösung

  • Soll: Warenaufwand 7,7%
  • Haben: Kreditoren (VLL)
  • Betrag: 1'077

***

Bruttomethode - Abrechnung mit der Eidg. Steuerverwaltung: Wie bei der Nettomethode erfolgt die Abrechnung mit der Steuerbehörde quartalsweise (vierteljährlich). Aufgrund der Bruttoerfassung der Geschäftsfälle zeigen die Salden der Konten von Ein- und Verkäufen beim Quartalsende stets die Beträge inkl. MWST. Deshalb erfolgt die Abrechnung in zwei Schritten:

  1. MWST «aus den Kontensalden herausrechnen» und als Vor- oder Umsatzsteuer in den Konten «Debitor MWST»* und «Kreditor MWST» erfassen - Beispiel: Der Saldo gemäss dem Konto «Warenaufwand 7,7%» beträgt CHF 301’560.–. Das entsprechende MWST-Guthaben ist CHF 21'560.– (301'560 : 107,7 x 7,7)
  2. MWST-Abrechnung analog dem Prinzip bei der Nettomethode (vgl. oben unter dem Titel «MWST-Abrechnung mit Nettomethode»): MWST-Schuld = Umsatzsteuerschuld gemäss Saldo «Kreditor MWST» minus Vorsteuerguthaben gemäss Saldo «Debitor MWST»*

* Auch hier wird unterschieden zwischen: Konto Nr. 1170 «Debitor MWST (Vorsteuer) auf Materialaufwand und Dienstleistungen» und Konto Nr. 1171 «Debitor MWST (Vorsteuer) auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand»

 

MWST-Abrechnung mit Saldomethode

Unternehmen können eine vereinfachte MWST-Abrechnung mit einem Saldosteuersatz beantragen – Voraussetzungen: Jahresumsatz (inkl. MWST) beträgt höchstens CHF 5 Mio.; die Steuerschuld ist höchstens CHF 100'000.– pro Jahr. Dabei gilt:

  • Keine Ermittlung der Vorsteuer, d.h., Einkäufe inkl. MWST erfassen (zu Normalsatz 7,7%, reduzierter Satz 2,5% oder Sondersatz 3,7%).
  • Verkäufe inkl. MWST erfassen (zu Normalsatz 7,7%, reduzierter Satz 2,5% oder Sondersatz 3,7%)
  • Halbjährliche Berechnung der Steuerschuld mit branchenindividuellem Saldosteuersatz (verschiedene Sätze: zwischen 0,1 und 6,5%)

Saldomethode - Abrechnung mit der Eidg. Steuerverwaltung: Bei der Saldomethode wird die Steuerzahllast nach folgendem Prinzip ermittelt:

 Halbjahresumsatz (inkl. MWST) : 100 x Saldosteuersatz 

***

Geschäftsfall-Beispiel für Rabatt

Gemäss dem Konto «Warenertrag» beträgt der Haljahresumsatz (inkl. MWST) eines Handelsunternehmens CHF 531'400.–  und der branchenindividuelle Saldosteuersatz 5%. Die MWST-Schuld ist zu berechnen und dem Konto «Kreditor MWST (Umsatzsteuer)» gutzuschreiben.

Lösung

1. Berechnung der MWST-Schuld: 531'400 : 100 x 5 = 26'570

2. Erfassung der MWST-Schuld

  • Soll: Warenertrag
  • Haben: Kreditor MWST (Umsatzsteuer)
  • Betrag: 26'570

© bookyto - Lerne Rechnungswesen. Kostenlos und interaktiv.