Bei diesem Thema wird aufgezeigt, wie in der Buchhaltung des Arbeitgebers eine Lohnabrechnung erfasst wird, d.h. wie der Nettolohn und die zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge verbucht werden - Sozialversicherungsbeiträge:
Die meisten dieser Sozialversicherungsbeiträge werden gleichmässig dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer belastet – vgl. später unter «Arbeitgeberbeiträge» und «Arbeitnehmerbeiträge».
Nettolohn: Der Nettolohn ist jener Lohn, der dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Dieser Lohn und dessen Berechnung ist auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers ersichtlich.
Berechnung Nettolohn:
Bruttolohn
– Arbeitnehmerbeiträge (vgl. nachfolgend)
= Nettolohn
Der Nettolohn wird in der Buchhaltung wie folgt erfasst:
Arbeitnehmerbeiträge: Die Arbeitnehmerbeiträge umfassen folgende Sozialversicherungsbeiträge:
Die Arbeitnehmerbeiträge werden als «Lohnaufwand» erfasst (dem Arbeitnehmer belastet) und den Sozialversicherungen gutgeschrieben:
Arbeitgeberbeiträge: Die Arbeitgeberbeiträge umfassen folgende Sozialversicherungsbeiträge:
Die Arbeitgeberbeiträge werden als «Sozialversicherungsaufwand» erfasst (dem Arbeitgeber belastet) und den Sozialversicherungen gutgeschrieben:
Anstelle eines Sammelkontos «Kreditoren Sozialversicherungen» werden oft auch separate Sozialversicherungskonten geführt, z.B. «Kreditor AHV» (für AHV, IV, EO, ALV, VK), «Kreditor PK» und «Kreditor UV» (für NBU und BU).
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Geschäftsfall-Beispiel
Folgende Lohnabrechnung ist zu erfassen:
Bruttolohn: CHF 6'000.–
Arbeitnehmerbeiträge: CHF 697.– (5,15% AHV, IV, EO + 1,1% ALV + 280 PK + 0,7% NBU)
Arbeitgeberbeiträge: CHF 880.– (5,15% AHV, IV, EO + 0,309% VK + 1,1% ALV + 360 PK + 0,5% BU + 1,6% FAK)
Lösung
1. Erfassung Nettolohn
2. Erfassung Arbeitnehmerbeiträge
3. Erfassung Arbeitgeberbeiträge
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Der Personalaufwand ist nicht zu verwechseln mit dem Lohnaufwand. Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Nettolohn, den Sozialversicherungsbeiträgen sowie dem übrigen Personalaufwand.
Berechnung Personalaufwand:
Nettolohn
+ Sozialversicherungsbeiträge*
+ Übriger Personalaufwand**
= Personalaufwand
** Arbeitgeberbeiträge + Arbeitnehmerbeiträge
** z.B. Spesen (Reisen, Verpflegung), Weiterbildung
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