Die folgenden Ausführungen gehen aus von betrieblich genutzten Immobilien (Liegenschaften), die Teil des Geschäftsvermögens sind. Zu den Immobilien zählen:
Der Immobilienverkehr erfolgt via Bank. Die Aufwände und Erträge im Zusammenhang mit dem Immobilienverkehr werden in Konten der Kontenklasse 7 erfasst. Nachfolgend wird der Immobilienverkehr aufgeteilt in «Immobilienkauf» und «Immobilienverwaltung».
Beim Kauf einer Immobilie erfolgt die Finanzierung meist als Mischung zwischen einer Eigenfinanzierung und einer Fremdfinanzierung.
Eigenfinanzierung: Derjenige Teil des Kaufpreises, der durch eigenes Geld, d.h. durch Eigenkapital, finanziert wird; Als «Faustregel» gilt: 20% des Kaufpreises sind als Eigenfinanzierung zu leisten, um von einer Bank als kreditwürdig eingestuft zu werden und eine Hypothek (vgl. nachfolgend) zu erhalten.
Hypothek (Fremdfinanzierung mit Hypothekarkredit): Eine Hypothek ist ein grundpfandgebundenes Darlehen, d.h., wird der Hypothekarnehmer zahlungsunfähig, so kann der Hypothekargeber (Post, Bank oder Dritte) die Immobilie zu seinen Gunsten verwerten lassen - erfolgt in der Regel durch eine öffentliche Versteigerung. Eine Hypothek wird durch den Hypothekarnehmer als langfristiges Fremdkapital im Konto «Hypotheken» erfasst. Es wird unterschieden zwischen einer 1. Hypothek und einer 2. Hypothek. Als «Faustregel» gilt: Eine 1. Hypothek wird bis zu maximal 65% des Kaufpreises gewährt. Eine 2. Hypothek wird mit einem gegenüber der 1. Hypothek höheren Zinssatz bis maximal 15% des Kaufpreises gewährt und muss normalerweise bis zur Pensionierung zurückbezahlt (amortisiert) werden. Hypotheken gibt es zu variablen (Variable Hypothek) oder fixen Zinssätzen (Festhypothek).
Einmalige Kosten: Kosten für Notariat, Grundbucheintrag und Handänderung; Diese Kosten werden aktiviert, d.h. nicht als Aufwand, sondern als Vermögen im Konto «Immobilien» erfasst – analog den Transport- und Installationskosten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Maschine.
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Beispiel
Ein Unternehmen kauft eine Liegenschaft für CHF 894'000.– exkl. einmalige Kosten von CHF 6'000.–. Zur Finanzierung dieses Kaufs wird eine Hypothek in der Höhe von CHF 600'000.– aufgenommen.
Lösung
Eigenfinanzierung
Aktivierung einmalige Kosten
Hypothek (Fremdfinanzierung)
Bei einer Einzelunternehmung ist die Immobilienverwaltung über ein neutrales Erfolgskonto «Immobilienerfolg» (Immobilienaufwände im Soll und Immobilienerträge im Haben erfassen) möglich. Bei einer Aktiengesellschaft – vgl. Thema «Aktiengesellschaft (AG)» – müssen die Einzelkonten «Immobilienaufwand», «Immobilienertrag» und «Abschreibungen Immobilien» (Kontenklasse 6) geführt werden.
Immobilienaufwand: Folgende Posten im Zusammenhang mit einer Immobilie werden im Konto «Immobilienaufwand» (bei einem Konto «Immobilienerfolg» im Soll) erfasst:
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Beispiel
Eine Geschäftsliegenschaft einer Einzelunternehmung wird direkt mit einem Betrag von CHF 45'000.– abgeschrieben.
Lösung
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Investitionen: Unterscheidung zwischen
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Beispiel
In einer Geschäftsliegenschaft wird mittels Eigenfinanzierung eine neue Wellnesszone im Wert von CHF 100'000.– eingebaut.
Lösung
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Immobilienertrag: Folgende Mieteinnahmen werden im Konto «Immobilienaufwand» (bei einem Konto «Immobilienerfolg» im Haben) erfasst:
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Beispiel
Die Attikawohnung einer Geschäftsliegenschaft wird durch die Familie des Geschäftseigentümers bewohnt. Dafür wird eine orts- und marktübliche Jahresmiete von CHF 37'200.– verrechnet.
Lösung
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Amortisation (Rückzahlung) einer Hypothek: Die Amortisation einer Hypothek wird gegenteilig zur Aufnahme einer Hypothek (vgl. oben unter dem Titel «Immobilienkauf») erfasst:
Die Amortisation einer Hypothek ist nicht zu verwechseln mit der Zinszahlung einer Hypothek (wird als Immobilienaufwand erfasst).
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