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linda

Abschluss Einzelunternehmung

Einleitung

Das Thema «Abschluss Einzelunternehmung» befasst sich spätestens beim Rechnungsabschluss (meist per 31.12.JJJJ) mit dem Geschäftsverkehr zwischen der Einzelunternehmung und ihrer Geschäftsinhaberschaft (Geschäftsinhaber/in). Dieser Geschäftsverkehr wird über zwei miteinander verwandte Passivkonten abgewickelt:

  • Konto «Privat»: zeigt die meisten (laufenden) Vorgänge zwischen dem Privat- und dem Geschäftsbereich
  • Konto «Eigenkapital»: zeigt das von der Geschäftsinhaberschaft dem Geschäft (Unternehmen) langfristig zur Verfügung gestellte Kapital

Der Unterschied zwischen den Konten «Privat» und «Eigenkapital» wird nachfolgend erläutert.

 

Konto Privat

Im Konto «Privat» werden folgende Geschäftsfälle zwischen dem Privat- und Geschäftsbereich erfasst:

Eigenlohn-Gutschrift für Geschäftsinhaber/in: Wie eine Lohnauszahlung für Arbeitnehmende (Mitarbeiter) vergrössert die Eigenlohn-Gutschrift den Lohnaufwand des Unternehmens. Die Gutschrift vergrössert zudem die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft, d.h. das Konto «Privat» nimmt zu:

  • Soll: Lohnaufwand
  • Haben: Privat

Diese Lohngutschrift ist im Gegensatz zu einer Lohnauszahlung nicht liquiditätswirksam, d.h. durch die Gutschrift fliesst kein Geld (via Kasse, Post oder Bank) aus dem Unternehmen. Dies macht beispielsweise besonders Sinn bei jungen Unternehmen, die über wenig liquide Mittel (Kasse, Post oder Bank) verfügen. Durch eine Lohngutschrift kann die Geschäftsinhaberschaft sicherstellen, dass genügend Liquidität im Unternehmen bleibt und den Lohn später beziehen (vgl. nachfolgend unter «Bezug Eigenlohn»).

Die Eigenlohn-Gutschrift erfolgt in der Praxis oft summarisch, d.h. einmal für den gesamten Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) und ist theoretisch nicht notwendig, da sich dadurch das steuerrelevante Unternehmereinkommen nicht ändert (vgl. weiter unten unter dem Titel «Unternehmereinkommen»). Jedoch lässt sich durch eine Eigenlohn-Gutschrift die Erfolgsrechnung (GuV) objektiv mit derjenigen von anderen Unternehmen vergleichen. Auch für die Kalkulation werden objektive Zahlen benötigt: Müsste das Geschäft für die Arbeit des Gechhäftsinhabers eine Person anstellen, so wäre dieser ebenfalls ein Lohn zu zahlen. Auf der Eigenlohn-Gutschrift sind im Gegensatz zu Lohnzahlungen für Arbeitnehmer (vgl. Thema «Löhne») keine Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Eigenlohn-Bezug durch Geschäftsinhaber/in: Die Geschäftsinhaberschaft bezieht den sich gutgeschriebenen Lohn cash (bar), via Post oder Bank:

  • Soll: Privat
  • Haben: Kasse, Post oder Bank

Es bleibt der Geschäftsinhaberschaft frei, sich den gesamten gutgeschriebenen Lohn, nur einen Teil davon oder gar nichts zu beziehen. Für die beiden letzteren Fälle bleibt die Gutschrift auf dem Konto «Privat» (als Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft).

Anmerkung: Die Geschäftsinhaberschaft kann ihren Eigenlohn auch ohne vorgängige Gutschrift beziehen:

  • Soll: Lohnaufwand
  • Haben: Kasse, Post oder Bank

Eigenzins-Gutschrift für Geschäftsinhaber/in: Die Geschäftsinhaberschaft kann sich für das dem Geschäft zur Verfügung gestellte Eigenkapital einen Eigenzins gutschreiben lassen. Dadurch vergrössert sich die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft , d.h. das Konto «Privat» nimmt zu:

  • Soll: Zinsaufwand (Finanzaufwand)
  • Haben: Privat

Die Eigenzins-Gutschrift ist theoretisch nicht notwendig, da sich dadurch das steuerrelevante Unternehmereinkommen nicht ändert (vgl. weiter unten unter dem Titel «Unternehmereinkommen»). Jedoch lässt sich durch eine Eigenzins-Gutschrift die Erfolgsrechnung (GuV) objektiv mit derjenigen von anderen Unternehmen vergleichen. Auch für die Kalkulation werden objektive Zahlen benötigt: Müsste das Geschäft statt mit Eigen- mit Fremdkapital finanziert werden, so wären (Fremdkapital-)Zinsen nötig.

Privater Geldbezug durch Geschäftsinhaber/in: Bezieht die Geschäftsinhaberschaft Geld aus dem Unternehmen (Beispiele: Bezug aus Geschäftskasse, Privatrechnung wird durch Geschäft bezahlt), so verkleinert sich die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft , d.h. das Konto «Privat» nimmt ab:

  • Soll: Privat
  • Haben: Kasse, Post oder Bank

Privater Naturalbezug durch Geschäftsinhaber/in: Bezieht die Geschäftsinhaberschaft für private Zwecke Naturalien (Beispiele: Handelswaren, Produktionsmaterial, Büromaterial) aus dem Unternehmen, so verkleinert sich die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft , d.h. das Konto «Privat» nimmt ab:

  • Soll: Privat
  • Haben: Warenaufwand, Materialaufwand, Verwaltungsaufwand

Geld- oder Naturalleistung durch Geschäftsinhaber/in: Erbringt die Geschäftsinhaberschaft als Privatperson eine Geld- oder Naturalleistung für das Geschäft (z.B. Einkauf von Büromaterial wird privat bezahlt), so vergrössert sich die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft, d.h. das Konto «Privat» nimmt zu:

  • Soll: Warenaufwand, Materialaufwand, Verwaltungsaufwand
  • Haben: Privat

Rechnungsabschluss: Verrechnung mit Eigenkapital: Beim Rechnungsabschluss wird der Saldo des Kontos «Privat» mit dem Eigenkapital verrechnet. Dabei gibt es zwei Fälle:

1. Fall: Das Konto «Privat» hat einen Haben-Saldo (Haben-Überschuss)

In diesem Fall steht der Saldo im Konto «Privat» auf der Soll-Seite (wie üblich für ein Passivkonto), d.h. die Gutschriften für die Geschäftsinhaberschaft waren grösser als die Belastungen. Demnach hat das Geschäft eine Schuld gegenüber der Geschäftsinhaberschaft und das Konto «Eigenkapital» nimmt zu:

  • Soll: Privat
  • Haben: Eigenkapital

2. Fall: Das Konto «Privat» hat einen Soll-Saldo (Soll-Überschuss)

In diesem Fall steht der Saldo im Konto «Privat» auf der Haben-Seite, d.h. die Belastungen für die Geschäftsinhaberschaft waren grösser als die Gutschriften. Demnach hat das Geschäft ein Guthaben gegenüber der Geschäftsinhaberschaft und das Konto «Eigenkapital» nimmt ab:

  • Soll: Eigenkapital
  • Haben: Privat

In beiden Fällen wird das Konto «Privat» ausgeglichen, d.h. es hat nach der Verrechnung einen Saldo von 0 und ist «geschlossen» . Das Konto «Privat» erscheint deshalb nie in einer Bilanz (z.B. in der Schlussbilanz) und hat nie einen Anfangsbestand.

 

Konto Eigenkapital

Das Konto «Eigenkapital» soll das dem Geschäft langfristig zur Verfügung stehende Kapital zeigen und kommt bei folgenden Geschäftsfällen ins Spiel:

Kapitaleinlage/-erhöhung: Die erstmalige Kapitaleinlage (Geschäftsgründung) und jede weitere Kapitalerhöhung durch die Geschäftsinhaberschaft vergrössert die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft, d.h. das Konto «Eigenkapital» nimmt zu:

  • Soll: Kasse, Post oder Bank
  • Haben: Eigenkapital

Kapitalrückzug: Eine Kapitalentnahme (Gegenteil einer Kapitaleinlage) verkleinert die Schuld des Geschäfts gegenüber der Geschäftsinhaberschaft, d.h. das Konto «Eigenkapital» nimmt ab:

  • Soll: Eigenkapital
  • Haben: Kasse, Post oder Bank

Rechnungsabschluss: Beim Rechnungsabschluss wird der Saldo des Kontos «Privat» mit dem Eigenkapital verrechnet: Vergleiche Ausführungen unter dem Titel «Konto Privat».

 

Unternehmereinkommen

Das steuerbare Einkommen der Geschäftsinhaberschaft (Geschäftsinhaber/in) setzt sich wie folgt zusammen:

   Eigenlohn

+ Eigenzins

+ Gewinn / – Verlust

Unternehmereinkommen 

Wurden der Eigenlohn und/oder der Eigenzins (vgl. Ausführungen unter dem Titel «Konto Privat» ) nicht verbucht, so sind diese in der obigen Berechnung 0 zu setzen, da dann Erfolg (Gewinn oder Verlust) um diesen Betrag grösser ist: Das steuerrelevante Unternehmereinkommen ist unabhängig von einer Eigenlohn- und Eigenzinsgutschrift.


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