Das Thema «Abschluss Aktiengesellschaft (AG)» befasst sich spätestens beim Rechnungsabschluss (meist per 31.12.JJJJ) mit dem Rechnungsabschluss einer Aktiengesellschaft (AG). Der Abschluss bei einer AG ist aufwändiger als bei einer Einzelunternehmung: Eine AG hat gesetzliche Vorschriften (OR 620ff.) zu beachten und meist mehrere Geschäftseigentümer.
Gründung: Die Gründung eine AG ist theoretisch durch eine einzige Person möglich. Bei einer AG wird das durch die Aktionäre (Eigentümer) eingebrachte Kapital als Aktienkapital bezeichnet und vom Prinzip her analog zu einer Einzelunternehmung erfasst:
Im Gegensatz zu einer Einzelunternehmung steht bei einer AG an Stelle des Kontos «Eigenkapital» das Konto «Aktienkapital». Dieses zeigt die Schulden der AG gegenüber den Aktionären (Eigentümer der AG).
Aktienkapital: Das Aktienkapital setzt sich aus Aktien mit einem Nennwert (Nominalwert) zusammen. Der Mindest-Nennwert je Aktie beträgt CHF 0.01 und das Mindestkapital CHF 100 000 (davon müssen 50% einbezahlt sein). Beispiel: 3 000 Aktien à Nennwert CHF 1 000 ergeben ein Aktienkapital von CHF 3 000 000.-.
Mehrere Eigenkapitalkonten: Bei einer AG gibt es mehrere Konten, die der Kontenhautpgruppe «Eigenkapital» angehören (im Gegensatz zu einer Einzelunternehmung, wo unter der Kontenhautpgruppe «Eigenkapital» lediglich das Konto «Eigenkapital» existiert):
Der Gewinnverteilungsplan, die Gewinnverteilungsbuchungen sowie die Dividendenauszahlung bilden wichtige Kapitel beim Abschluss einer AG. Diese werden nachfolgend erläutert.
Der Gewinnverteilungsplann wird durch Geschäftsleitung der AG im Hinblick auf die Generalversammlung der Aktionäre (findet meist im Frühjahr statt) erstellt.
Schema Gewinnverteilungsplan:
Alter Gewinnvortrag (gemäss Konto «Gewinnvortrag»)
+ Jahresgewinn (gemäss Erfolgsrechnung GuV)
= Bilanzgewinn (total zu verteilender Gewinn)
– Reserven(-zuweisung) gesetzlich gemäss OR 671
= Zwischenresultat (noch zu verteilen)
– Dividenden(-zuweisung) in % des Aktienkapitals
= Neuer Gewinnvortrag
Der Gewinnverteilungsplan muss von der Mehrheit der Aktionäre genehmigt werden. Dann können die Gewinnverteilungsbuchungen (Buchungen zur Gewinnverteilung - vgl. nächster Titel) erfolgen.
Gewinnverbuchung: Eine Buchung zum Gewinnverteilungsplan ist bereits ohne Genehmigung durch die Generalversammlung machbar: die Gewinnverbuchung. Diese erfolgt vom Prinzip her analog wie bei einer Einzelunternehmung, wobei bei einer AG an Stelle des Kontos «Eigenkapital» das Konto «Gewinn- oder Verlustvortrag» steht:
Durch diese Buchung nimmt das Eigenkapitalkonto «Gewinn- oder Verlustvortrag» zu. Es wird nach Genehmigung der Gewinnverteilung durch die Aktionäre via die Gewinnverteilungsbuchungen «geleert» (vgl. nächster Titel).
Verlust: In diesem Fall muss ein Verlustverteilungsplan erstellt werden.
Genehmigen die Aktionäre den Gewinnverteilungsplan, so können die folgenden Gewinnverteilungsbuchungen (Buchungen zur Gewinnverteilung gemäss dem Gewinnverteilungsplan - vgl. unter obigem Titel) vorgenommen werden:
Buchung zur Reservenzuweisung: Durch diese Buchung nimmt das Eigenkapitalkonto «Gewinn- oder Verlustvortag» ab und das Eigenkapitalkonto «Reserven» zu:
Buchung zur Dividendenzuweisung: Durch diese Buchung nimmt das Eigenkapitalkonto «Gewinn- oder Verlustvortag» ab und das Passivkonto «Dividenden» zu:
Die Dividenden sind eine kurzfristige Schuld gegenüber den Aktionären und werden deshalb dem Passivkonto «Dividenden» gutgeschrieben. Es handelt sich dabei um die Bruttodividende, d.h. um die Dividende vor Abzug von 35% Verrechnungssteuerschuld gegenüber dem Staat (vgl. unter nächstem Titel).
Bei der Dividendenauszahlung hat eine Aktiengesellschaft (AG) die gleiche Position wie ein Finanzinstitut (Post oder Bank), das seinen Kunden Kapitalerträge (z.B. Zinsen) gutschreibt und dabei die 35% Verrechnungssteuer (VST) beachten muss (vgl. auch Thema «Fremdwährungen»). Eine AG darf demnach von der Bruttodividende den Aktionären nur 65% (Nettodividende) auszahlen und muss die restlichen 35% als Verrechungssteuer (VST) dem Staat gutschreiben:
Buchung zur Auszahlung der Nettodividende:
Buchung zur VST-Gutschrift:
Die dem Passivkonto «Kreditor VST» gutgeschriebene Verrechnungssteuer ist eine kurzfristige Schuld gegenüber dem Staat und wird diesem später via Post oder Bank überwiesen.
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