Gemäss den Bilanzgrundsätzen und Bewertungsvorschriften (vgl. Thema «Bewertung») ist eine Unterbewertung von Aktiven oder eine Überbewertung von Passiven erlaubt, d.h. es ist möglich, dass sich ein Unternehmen gegen Aussen buchhalterisch schlechter stellt, als es ist.
Stille Reserven: Die Differenz zwischen den tatsächlichen (internen) und den gegen aussen ausgewiesenen (externen) Werten wird als «Stille Reserven» bezeichnet.
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