Die Erfolgsrechnung (GuV) muss alle Aufwände zeigen, die ihre Ursache im aktuellen Geschäftsjahr haben. Aufgrund dieser Tatsache befasst sich das Thema «Rückstellungen» spätestens beim Rechnungsabschluss (meist per 31.12.JJJJ) mit folgenden (Geschäfts-)Risiken:
Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen wird nachfolgend erläutert.
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