Login

/ Registrieren

  Registrieren

/ Login

AGB gelesen
linda

Löhne

verstehen und üben

Theorie

Bei diesem Thema wird aufgezeigt, wie in der Buchhaltung des Arbeitgebers eine Lohnabrechnung erfasst wird, d.h. wie der Nettolohn und die zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge verbucht werden - Sozialversicherungsbeiträge:

  • AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • ALV: Arbeitslosenversicherung
  • BU: Berufsunfallversicherung
  • EOV: Erwerbsersatzordnung (deckt Erwerbsausfälle für Dienstleistende und Mütter – Mutterschaftsentschädigung)
  • FAK: Familienausgleichskasse
  • IV: Invalidenversicherung
  • NBU: Nichtberufsunfallversicherung
  • PK (BVG): Pensionskasse (BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
  • VK: Verwaltungskosten für die AHV-Ausgleichskasse

Die meisten dieser Sozialversicherungsbeiträge werden gleichmässig dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer belastet – vgl. später unter «Arbeitgeberbeiträge» und «Arbeitnehmerbeiträge».

weiterlesen

Buchungstrainer

Theorie-Downloads