Bei diesem Thema wird aufgezeigt, wie in der Buchhaltung des
Arbeitgebers eine Lohnabrechnung erfasst wird, d.h. wie der Nettolohn
und die zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge verbucht werden - Sozialversicherungsbeiträge:
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AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
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ALV: Arbeitslosenversicherung
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BU: Berufsunfallversicherung
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EOV: Erwerbsersatzordnung (deckt Erwerbsausfälle für Dienstleistende und Mütter – Mutterschaftsentschädigung)
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FAK: Familienausgleichskasse
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IV: Invalidenversicherung
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NBU: Nichtberufsunfallversicherung
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PK (BVG): Pensionskasse (BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
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VK: Verwaltungskosten für die AHV-Ausgleichskasse
Die meisten dieser Sozialversicherungsbeiträge werden gleichmässig dem
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer belastet – vgl. später unter «Arbeitgeberbeiträge» und «Arbeitnehmerbeiträge».
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