Debitorenverluste entstehen, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht oder nur teilweise bezahlen können.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen (bezahlen). In der Buchhaltung des Gläubigers wird diese Wertverminderung des Debitorenvermögens wie eine Abschreibung erfasst. Ein Verlust auf Kundenguthaben muss verbucht werden, wenn wir in einem Betreibungsverfahren einen Verlustschein erhalten.
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Das Konto "Debitorenverluste" gehört zu den Aufwandkonten.